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   VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09   

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https://dejure.org/2010,42086
VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09 (https://dejure.org/2010,42086)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 31.08.2010 - 55-VI-09 (https://dejure.org/2010,42086)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 31. August 2010 - 55-VI-09 (https://dejure.org/2010,42086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen zu einer wasserstraßenrechtlichen Planergänzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 120-VI-04

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehöhr; Beratungshilfe während des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die - wie hier - auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das - wie z. B. das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV - mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 168/174; VerfGH vom 12.2.2008 = VerfGH 61, 25/29; VerfGH vom 4.12.2009).
  • VerfGH Bayern, 29.06.2004 - 18-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09
    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und eindeutig ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 6.7.2001 = VerfGH 54, 59/61; VerfGH vom 29.6.2004 = VerfGH 57, 62/66; VerfGH vom 4.12.2009).
  • VerfGH Bayern, 12.02.2008 - 12-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die - wie hier - auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das - wie z. B. das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV - mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 168/174; VerfGH vom 12.2.2008 = VerfGH 61, 25/29; VerfGH vom 4.12.2009).
  • VerfGH Bayern, 30.01.2008 - 61-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Willkürverbots durch

    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09
    Im Zusammenhang mit der Anwendung materiellen Bundesrechts kann daher ohne die zulässige Rüge einer Verletzung des Willkürverbots nicht geltend gemacht werden, die Gerichte hätten gegen weitere Grundrechtsnormen der Bayerischen Verfassung verstoßen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.3.2004 = VerfGH 57, 16/20; VerfGH vom 30.1.2008 = VerfGH 61, 16/24).
  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09
    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde nicht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.2.2006 = VerfGH 59, 47/50 f. m. w. N.; Meder, RdNr. 32 zu Art. 120; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, RdNrn. 85 ff. zu Art. 120).
  • VerfGH Bayern, 11.05.2004 - 44-VI-02
    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09
    Unabhängig davon ist die Rüge nicht hinreichend substantiiert und zudem wegen des in Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG zum Ausdruck kommenden Prinzips der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. VerfGH vom 11.5.2004 = VerfGH 57, 39/42) unzulässig, da es die Beschwerdeführerin versäumt hat, im Ausgangsverfahren gegen den Vorsitzenden Richter ein Ablehnungsgesuch gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 42 Abs. 2 ZPO zu stellen.
  • VerfGH Bayern, 29.08.1996 - 77-VI-96

    St. Salvator (München)

    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09
    86 Abs. 1 Satz 2 BV wird durch ein Gericht nur dann verletzt, wenn einem Verfahrensbeteiligten der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Regelung bzw. Entscheidung entzogen wird (vgl. VerfGH vom 29.8.1996 = VerfGH 49, 126/130; VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/21).
  • VerfGH Bayern, 30.01.2007 - 21-VI-06
    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09
    86 Abs. 1 Satz 2 BV wird durch ein Gericht nur dann verletzt, wenn einem Verfahrensbeteiligten der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Regelung bzw. Entscheidung entzogen wird (vgl. VerfGH vom 29.8.1996 = VerfGH 49, 126/130; VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/21).
  • VerfGH Bayern, 23.08.2006 - 110-VI-05
    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09
    Die Beschwerdeführerin trägt insoweit vor, die Beklagte des Ausgangsverfahrens verhalte sich widersprüchlich, wenn sie für andere Grundstücke Entschädigungen leiste, nicht aber für das - nach Auffassung der Beschwerdeführerin - entsprechend betroffene Grundstück Fl.Nr. 261. Damit macht sie aber nicht einmal ansatzweise geltend, inwiefern die angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen bei Würdigung der die Verfassung beherrschenden Grundsätze nicht mehr verständlich sein sollen und sich der Schluss aufdrängen soll, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.8.2006 = VerfGH 59, 200/203 f.; VerfGH vom 4.12.2009).
  • VerfGH Bayern, 11.12.1990 - 36-VI-90
    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09
    Zwar kann in Ausnahmefällen nach Beendigung der Unterlassung ein rechtliches Interesse an der Feststellung bestehen, ein Beschwerdeführer sei in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt worden (vgl. VerfGH vom 11.12.1990 = VerfGH 43, 187/189; VerfGH vom 6.8.1993 = VerfGH 46, 254/256).
  • VerfGH Bayern, 06.08.1993 - 21-VI-92
  • VerfGH Bayern, 04.12.2009 - 91-VI-08

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen über die Ablehnung eines

  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 8 ZB 08.1547

    Antrag auf Zulassung der Berufung; wasserstraßenrechtliche Planergänzung;

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 8 ZB 08.3338
  • VerfGH Bayern, 10.04.1981 - 32-VI-80
  • VerfGH Bayern, 20.09.2022 - 1-VI-22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Berufsbetreuers gegen Ablehnung seines

    Die Rüge der Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes umfasst in der Regel keine Willkürrüge (vgl. VerfGH vom 31.8.2010 - Vf. 55-VI-09 - juris Rn. 45; vom 7.7.2020 - Vf. 68-VI-19 - juris Rn. 56; vom 24.8.2022 - Vf. 9-VI-21 - juris Rn. 53; vgl. zur Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen einer Verletzung des Gleichheitssatzes im engeren Sinn und des daraus abgeleiteten allgemeinen Willkürverbots auch VerfGH vom 24.6.1988 NVwZ 1989, 243/244).
  • VerfGH Bayern, 08.03.2016 - 21-VI-15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung von Bundesrecht mangels substantiierter

    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde nicht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.8.2010 - Vf. 55-VI-09 - juris Rn. 44; vom 3.11.2010 BayVBl 2011, 575).

    b) Soweit in dem am 27. August 2015 eingegangenen Schreiben ausdrücklich eine Verletzung des Willkürverbots (Art. 118 Abs. 1 BV) geltend gemacht wird, ist dies - unabhängig von der Unsubstanziiertheit auch dieser Rüge - schon deshalb unbeachtlich, weil ein Beschwerdeführer nach Ablauf der Beschwerdefrist weder fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde nachschieben noch erstmals einen zuvor nicht eindeutig - insbesondere nicht hinreichend substanziiert - bezeichneten Verfassungsverstoß geltend machen kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/50; vom 31.8.2010 -Vf. 55-VI-09 - juris Rn. 45; VerfGH BayVBl 2011, 575).

  • VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19

    Fortsetzung eines Landpachtverhältnisses über Hof- und Betriebsflächen

    Dies beinhaltet allenfalls die Rüge einer Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes, nicht aber eines Verstoßes gegen das Willkürverbot (vgl. hierzu bereits oben d)); die Rüge einer Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes umfasst in der Regel keine Willkürrüge (vgl. VerfGH vom 31.8.2010 - Vf. 55-VI-09 - juris Rn. 45; Rüfner in Bonner Kommentar, GG, Art. 3 Abs. 1 Rn. 19; vgl. zur Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen einer Verletzung des Gleichheitssatzes im engeren Sinn und des daraus abgeleiteten allgemeinen Willkürverbots auch VerfGH vom 24.6.1988 NVwZ 1989, 243/244).
  • VerfGH Bayern, 24.08.2022 - 9-VI-21

    Prüfungsumfang des Landesverfassungsgerichtes bei Verfassungsbeschwerden gegen

    Die Rüge einer Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes beinhaltet in der Regel keine Willkürrüge (vgl. VerfGH vom 31.8.2010 - Vf. 55-VI-09 - juris Rn. 45; vom 7.7.2020 - Vf. 68-VI-19 - juris Rn. 56).
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